Sie benötigen für den Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks einen realistischen Verkaufspreis? Dies ist oft der Grund für eine Wertermittlung.
Aber es gibt weitaus mehr Gründe, den Wert einer Immobilie festzustellen. Beispielsweise müssen Erbstreitigkeiten geklärt werden, es soll eine Zwangsversteigerung stattfinden oder eine Scheidung wird vor dem Gericht ausgetragen. Auch die Dokumentation des Verkehrswertes eine Immobilie gegenüber dem Finanzamt oder die Ermittlung des eigenen Betriebsvermögens machen eine Immobilienbewertung notwendig.
In allen diesen und einigen weiteren Fällen benötigen Sie ein Gutachten über den Wert Ihrer Immobilie, das durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen erstellt ist. Nur dieses hat Bestand bei Behörden und wird auch von den Gerichten anerkannt.
Zur Übersicht