Wer macht was?


Ein Sachverständiger im Bauwesen, der entsprechend qualifiziert ist, wird im Allgemeinen als Bau­gutachter, Gut­achter für Bauschäden oder als Sach­ver­ständiger am Bau bezeichnet.

Begrifflichkeiten:

Der (private) Gutachter wird beauftragt, er schließt mit dem Auftraggeber einen Vertrag.

Der (gerichtliche) Sachverständige wird vom Gericht hinzugezogen.


Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist eine besonders zuverlässige, glaubwürdige, sachkundige und erfahrene Person und durch Bestellungskörperschaften auf persönliche Eignung geprüft. Die Sach­kompetenz muss jeder Bewerber anhand von eingereichten Unterlagen und im Prüfungsverfahren vor dem Fachgremium beweisen.


Die Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sach­verständigen werden von Behörden, Institutionen und Gerichten anerkannt und haben hier Bestand, z.B. bei Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern.






Beraten und schlichten …


Öffentlich bestellte Sachverständige sind neben der Erstellung von Gutachten, in denen Tatsachen und Ursachen festgestellt werden, auch als Berater und Schlichter tätig.


Wenn also die Vertragspartner festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines neutralen Sachverständigen als verbindlich anerkennen, sorgen sie im Falle eines Falles für Rechtssicherheit. Fragen in Bezug auf die Qualität einer Leistung oder Lieferung, auf die korrekte Ausführung gemäß vertraglicher Absprachen u.v.m., sind so sehr schnell geklärt.






Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!


Die bekannte Redewendung trifft sicherlich auf viele Sachverhalte zu. Aber wohl ganz besonders auf die Situation, bei der viele Menschen zusammen ein Gebäude erstellen, das für eine möglichst lange Zeit angenehmes Wohnen oder Arbeiten ermöglichen soll.


Aber überall wo Menschen arbeiten passieren leider auch Fehler. Der kritische fachmännische Blick eines neutralen Bausachverständigen kann schon während der Bauphase Fehler aufspüren, vermeiden und eine fachgerechte Ausführung sichern. Das ist nicht nur in Ihrem Interesse, auch Ihre Handwerker sind auf der sicheren Seite. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten lassen sich jetzt noch viel leichter beheben als nach einer Fertigstellung!