Die Sanierung eines Gebäudes oder auch von Teilbereichen wie des Daches oder einer Wohnung bedeutet oft massive Eingriffe in die Bausubstanz, z.B. bei einer Kernsanierung. Sie wird notwendig, wenn Instandhaltungsmaßnahmen vernachlässigt wurden und eine Instandsetzung dann nicht mehr ausreicht.
Die Qualität der Bausubstanz hängt maßgeblich von den verwendeten Materialien und der Bauausführung ab. Baumängel bleiben da nicht aus. Sinnvoll ist bei einer Sanierung auch die Erhöhung des Wohnwertes, wie z.B. bei der energetischen Sanierung der Fassade. Ein weiteres Ergebnis von Umbaumaßnahmen kann auch eine barrierefreie Nutzung sein.
Um hier eine verlässliche Aussage über Kosten und Nutzen treffen zu können, sollte das gesamte Vorhaben schon im Vorhinein sachkundig geprüft werden. Ein entsprechendes Gutachten bietet in diesem Fall Sicherheit.
Diese und viele weitere Fragen z.B. in Bezug auf die Bauqualität stellt sich jeder Immobilienkäufer. Wie sieht die Energiebilanz des Gebäudes aus, gibt es einen Sanierungsstau und welche Kosten können noch entstehen?
Bei einem relativ neuen Gebäude geht man eigentlich von einem geringen Sanierungsaufwand aus. Aber das Problem liegt vielleicht im Verborgenen und offenbart sich nur dem Fachmann. Auch bei einem älteren Gebäude sind Mängel nicht immer so offensichtlich wie bei dem Beispiel des Kellers eines Mehrfamilienhauses, bei dem die maroden Stahlträger laienhaft mit Stahlstützen auf lockeren Fundamenten aus Kalksandstein abgestützt wurden!
Durch die Begehung mit einem Bausachverständigen können viele Ihrer Fragen beantwortet und später Ärger und Kosten eingespart werden!
Für Gebäude und sonstige baulichen Anlagen steht Sicherheit an erster
Stelle, hierfür erlässt jedes Bundesland technische Baubestimmungen.
Das sind anerkannte Regel der Technik, meist DIN-Normen, aber auch bauaufsichtliche Richtlinien und solche, die von Fachgremien erstellt sind.
Diese technischen Baubestimmungen werden fortlaufend angepasst.
Die komplette aktuelle Fassung für Nordrhein-Westfalen finden Sie hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=31262